Feriendomizil Spieß − ihr Bioland Bauernhof am Blitzerhof im Allgäu
Es erwartet sie ein gemütlicher, bewirtschafteter Bioland-Bauernhof mit Milchkühen und weiteren Tieren, Kinderspielplatz, großer Liegewiese und drei modern eingerichteten Ferienwohnungen im separaten Nebengebäude. Eine Wohnung ist komplett ebenerdig und barrierefrei.
4
Ferienwohnungen
324 m2
Wohnfläche
kostenlose
Parkplätze
TOP Startpunkt
für Ausflüge
Lernen auch Sie das bäuerliche Leben im Einklang von Menschen, Natur und Tieren kennen! Genießen Sie den Duft von frischem Heu und den traumhaften Blick auf die Alpen.
Hunde sind hier natürlich herzlich willkommen. Erforschen Sie mit ihrem Liebling die weiten Wiesen und Wälder!
Informationen
- Strom und Heizung sind im Mietpreis enthalten
- Die Übernachtungsgebühren sind vor Ort in Bar zu entrichten
- Endreinigung ist im Mietpreis enthalten
Preise
- auf Anfrage
Haus Regeln
Check-in:
Um die Wohnung für unsere Gäste vorzubereiten, bitten wir Sie frühestens ab 15 Uhr anzureisen.
Check-out:
Ihre Abreise sollten Sie bis 11 Uhr angetreten haben.
Individuelle Absprachen können Sie gerne mit uns treffen.
Stornierung:
Es kann immer etwas passieren. Jedoch ist es für alle schade, wenn jemand nicht kommt und die Wohnungen frei bleiben, obwohl andere gern gekommen wären.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig! Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB.
Bei vorzeitige Abreise oder Rücktritt von der Reise (Stornierung Ihres Aufenthaltes durch schriftliche Erklärung) fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 21 Tage vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren
- ab 20 bis 8 Tage vor dem Ankunftstag: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- weniger als 8 Tage vor dem Ankunftstag oder Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Vorzeitige Abreise
Im Falle der vorzeitigen Abreise ist der Gast bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 70 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.